Häufige gutartige
Hautveränderungen
Gutartige Hautveränderungen umfassen eine Vielzahl von Veränderungen, die unter oder in der Haut entstehen. Die häufigsten sind:
Weitere gutartige Veränderungen wie Muttermale (Nävi), Hämangiome oder Neurofibrome können ebenfalls diagnostisch abgeklärt und bei Bedarf entfernt werden.
Therapie
und Entfernung
Die Entfernung gutartiger Hautveränderungen erfolgt in unserer Praxis ambulant unter lokaler Betäubung. Ziel ist bei Lipomen und Zysten stets eine vollständige Entfernung bei bestmöglichem kosmetischem Ergebnis. Bei Zysten wird die Kapsel komplett mitentfernt, um ein Rezidiv zu verhindern.
Entferntes Gewebe wird in der Regel histopathologisch untersucht, um die Diagnose zu bestätigen und eine bösartige Veränderung auszuschliessen.
Häufig gestellte
Fragen
Muss jeder gutartige Hautveränderung entfernt werden?
Nein. Viele gutartige Veränderungen können beobachtet werden, wenn sie keine Beschwerden verursachen. Eine Entfernung wird empfohlen bei Wachstum, Schmerzen, Entzündungsneigung, kosmetischer Beeinträchtigung oder wenn eine sichere diagnostische Abklärung gewünscht ist.
Kann eine Zyste oder ein Lipom wiederkommen?
Bei vollständiger Entfernung (inkl. Kapsel bei Zysten) ist die Rezidivrate sehr gering. Wird eine Zyste lediglich ausgedrückt oder unvollständig entfernt, kann sie erneut auftreten.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Bei medizinischer Indikation (Beschwerden, Entzündung, unklare Dignität) werden die Kosten in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Bei rein kosmetischer Indikation kann es sich um eine Selbstzahlerleistung handeln.
Diagnostik & Therapie
