Gutartige Hauttumoren

Gutartige Hauttumoren wie Zysten oder Lipome sind häufig und in der Regel harmlos. Sie können jedoch kosmetisch störend sein, wachsen oder Beschwerden verursachen – insbesondere bei Druck oder Entzündung.

Inhalte

Häufige gutartige
Hautveränderungen

Gutartige Hautveränderungen umfassen eine Vielzahl von Veränderungen, die unter oder in der Haut entstehen. Die häufigsten sind:

Zysten
Mit Hornmaterial gefüllte Hohlräume unter der Haut. Prallelastisch, gut verschieblich, können sich gelegentlich entzünden und schmerzhaft werden.
Lipome
Gutartige Fettgewebstumoren, die sich als weiche, langsam wachsende Knoten unter der Haut zeigen. Meist schmerzlos, können aber je nach Grösse oder Lage stören.
Dermatofibrome
Feste, bräunliche Knötchen in der Haut – häufig an den Beinen. Harmlos, aber manchmal kosmetisch störend oder druckempfindlich.

Weitere gutartige Veränderungen wie Muttermale (Nävi), Hämangiome oder Neurofibrome können ebenfalls diagnostisch abgeklärt und bei Bedarf entfernt werden.

Therapie
und Entfernung

Die Entfernung gutartiger Hautveränderungen erfolgt in unserer Praxis ambulant unter lokaler Betäubung. Ziel ist bei Lipomen und Zysten stets eine vollständige Entfernung bei bestmöglichem kosmetischem Ergebnis. Bei Zysten wird die Kapsel komplett mitentfernt, um ein Rezidiv zu verhindern.

Entferntes Gewebe wird in der Regel histopathologisch untersucht, um die Diagnose zu bestätigen und eine bösartige Veränderung auszuschliessen.

Häufig gestellte
Fragen

Nein. Viele gutartige Veränderungen können beobachtet werden, wenn sie keine Beschwerden verursachen. Eine Entfernung wird empfohlen bei Wachstum, Schmerzen, Entzündungsneigung, kosmetischer Beeinträchtigung oder wenn eine sichere diagnostische Abklärung gewünscht ist.

Bei vollständiger Entfernung (inkl. Kapsel bei Zysten) ist die Rezidivrate sehr gering. Wird eine Zyste lediglich ausgedrückt oder unvollständig entfernt, kann sie erneut auftreten.

Bei medizinischer Indikation (Beschwerden, Entzündung, unklare Dignität) werden die Kosten in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Bei rein kosmetischer Indikation kann es sich um eine Selbstzahlerleistung handeln.

 
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